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Das Gebäudeenergiegesetz: GEG einfach erklärt

 

 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die energetischen Anforderungen für Neu- und Bestandsbauten hinsichtlich der Heizungstechnik und den Wärmedämmstandards. Das ab dem 01. Januar 2024 geltende Gesetz sieht vor allem beim Kauf und Tausch von Heizungsanlagen Neuerungen und staatliche Fördermaßnahmen vor. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesnovelle soll der Ausbau erneuerbarer Energien weiter angekurbelt werden. Um die gesteckten Klimaziele zu erreichen, plant die Bundesregierung ab dem 01. Januar 2045 ausschließlich klimafreundliche Heizsysteme zuzulassen.

Was bedeutet das Heizungsgesetz für Hausbesitzer?

Das Heizungsgesetz (GEG) verpflichtet ab 2024 dazu, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Betroffen sind vor allem Neubauten und der Austausch defekter Heizungen. Optionen für Hausbesitzer sind z. B. Wärmepumpen, Hybridheizungen, Pelletheizungen, Solaranlagen oder Fernwärme.

Bestandsheizungen dürfen weiter genutzt werden, solange sie funktionieren und nicht älter als 30 Jahre sind. Ausnahmen gelten bei finanziellen Härtefällen. Der Staat bietet Förderungen von bis zu 40 % sowie zinsgünstige Kredite.

Vermieter müssen die Vorgaben ebenfalls einhalten und dürfen Kosten nur begrenzt auf Mieter umlegen. Hausbesitzer sollten sich frühzeitig informieren und Fördermöglichkeiten nutzen.

Welche staatlichen Förderungen können Hausbesitzer in Anspruch nehmen?

Eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent erhalten alle Hausbesitzer im selbstgenutzten Wohneigentum. Zusätzlich können 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus erhalten werden, wenn Hausbesitzer, die aktuell nicht zum Heizungstausch verpflichtet wären, den Umbau realisieren. Ein einkommensabhängiger Bonus wird für Haushalte gezahlt, deren zu versteuerndes Einkommen weniger als 40.000 Euro beträgt. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 70 Prozent, max. 30.000 €.

Welche Heizungen können die staatliche Förderung in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich gilt die Förderung für alle klimafreundlichen Heizungen, die die 65 Prozent erneuerbare Energien Vorgabe erfüllen. Dazu zählen u.a.

  • elektrische Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Hybridheizungen
  • Heizungen auf Basis von Solarthermie
  • Biomasseheizungen, beispielsweise Pelletheizungen
  • Anschluss an ein Wärmenetz

Um Klarheit in der aktuellen Situation zu bringen, bieten wir Ihnen kostenlose Beratungstermine an. So können Sie eine fundierte Entscheidung treffen, ob und wann sich ein Heizungswechsel für Sie lohnt.

 

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